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zur Erhaltung
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Der Vereinszweck

 
 
  1. Der Verein ist überparteilich, konfessionell ungebunden, gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt ideelle, soziale, mildtätige, humanitäre, wehrpolitische, kulturelle und kameradschaftlich Ziele.
  2. Der Verein bekennt sich zu den demokratischen Grundsätzen der Republik Österreich und tritt für die Erhaltung des Friedens in Recht und Freiheit und für die Versöhnung und Verständigung der Völker ein und wirkt gemeinschaftsfördernd und –gestaltend am gesellschaftlichen Leben mit.
  3. Die Pflege der Kameradschaft unter den Mitgliedern sowie der österreichischen soldatischen Tradition und des Brauchtums, für die Förderung des österreichischen Vaterlands- und Heimatbewusstseins, die Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Institutionen und Vereinen.
  4. Gedenken an die Gefallenen,  Vermissten und Verstorbenen der Kriege sowie für die im Einsatz der Republik Österreich ums Leben gekommenen Staatsbürger und der verstorbenen Vereinsmitglieder.   
  5. Weiters Errichtung, Erhaltung und Pflege von Gedenkstätten zu Ehren der gefallenen, vermissten und in Kriegsgefangenschaft zu Tode gekommen Soldaten beider Weltkriege.

 

                              Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

  1. Als ideelle Mittel dienen
  • Durchführung von bzw. Mitwirkung bei Veranstaltungen zur Pflege der Kameradschaft und der österreichischen soldatischen Tradition und des Brauchtums der Kameradschaften und Traditionsverbände.
  • Durchführung von und Teilnahme an kirchlichen, friedensstiftenden, sportlichen, kulturellen,  sonstigen gesellschaftlichen, örtlichen und kameradschaftlichen Veranstaltungen.
  • Durchführung von und Teilnahme an Feiern zum Gedenken an  die Gefallenen, Vermissten und Verstorbenen der  Kriege sowie der im Einsatz  für die Republik Österreich und den Frieden in der Welt ums Leben gekommenen Staatsbürger und die verstorbenen Kameradinnen und Kameraden.
  • Kontaktpflege zu allen Vereinsmitgliedern, auch zu alten und kranken Kameraden und Weitergabe von Informationen in Mitteilungsblättern, Verständigungsschreiben und bei Versammlungen.
  • Durchführung von und Mitwirkung an sozialen, humanitären und karitativen Hilfsprojekten, insbesondere in Zusammenhang mit Katastrophen.

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  2. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

  • Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
  • Erträge aus Veranstaltungen
  • Förderungen, Spenden, Sammlungen, Zuwendungen und Vermächtnisse
  • sonstige Erlöse im Zusammenhang mit dem Vereinszweck.  

Die Festsetzung der unter Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträg erfolgt durch die Generalversammlung.